Eine Erläuterung bieten folgende Auszüge aus der Gründungsvereinbarung:
- Der Pfarrgemeinderat bildet Ortsausschüsse. Größe und Zusammensetzung eines Ortsausschusse können nach den örtlichen Belangen individuell gestaltet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die kirchlichen Grunddienste und die Vielfalt des gemeindlichen Lebens am Kirchort im Ortsausschuss berücksichtigt werden.
- Ortsauschüsse werden in jedem Kirchort gebildet. Die Ortsausschüsse können Arbeitskreise bilden. Die Frage der Form und Organisation legt der Ortsausschuss fest.
- Die Mitglieder des Ortausschusses werden vom Pfarrgemeinderat berufen. Im Gottesdienst am Kirchort werden die Mitglieder des Ortsausschusses vorgestellt.
- Die Mitglieder des Ortsausschusses wählen eine(n) Vorsitzende(n) gemäß §22 Abs.4 Synodalordnung. Der/die Vorsitzende ist Mitglied des Pfarrgemeinderates (mit Rede- und Antragsrecht, ohne Stimmrecht). Der/die Vorsitzende sorgt für rechtzeitige Einladungen zu den öffentlichen Sitzungen (gemäß §22 Abs. 6 SynO) und für die Erstellung eines Protokolls.
Was bedeutet das für Usingen?
In Usingen gibt es einen Ortsausschuss, der sich um das kirchliche Leben vor Ort kümmert. Er tagt regelmäßig (ca. 6-mal im Jahr).
Weitere Mitstreiter sind herzlich willkommen.